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Recht und Gesetz » "EU-Recht" bei eBay Unter fast jeder eBay-Auktion steht mittlerweile eine Klausel, die die Haftung für dort verkaufte Waren einschränken oder ausschließen soll. Wer möchte schon wenn er Schrott verkauft nachher dafür belangt werden. Oft muss für die Rechtfertigung das "neue EU-Recht" herhalten, das (lustigerweise immer ohne Paragraphen oder sonstige Quellenangaben) eine ganze Reihe von Dingen erlauben oder verbieten soll. Aber was hat es wirklich damit auf sich? Vieles ist einfach Wunschdenken der Verkäufer, z.B. dass man beim Verkauf einer Stereoanlage einfach angeben kann "Kein Umtausch, keine Rückgabe", um dann einen Backstein zu verschicken: "Oh, die Musik die das... Gerät macht gefällt Ihnen nicht? Schade, kein Umtausch, keine Rückgabe. Haben Sie den Auktionstext nicht gelesen...?". Andererseits nehmen viele private Verkäufer an, dass sie irgendwelche Garantien oder Gewährleistungen übernehmen müssten (die dabei auch noch synonym gebraucht werden). Dies ist aber gar nicht der Fall. Ein privater Verkäufer kann für Gebrauchtwaren die er verkauft sehr wohl die Sachmängelhaftung (so heißt es neuerdings im BGB) ausschließen. Dafür reicht ein einfaches "Sachmängelhaftung schließe ich aus.". Alles weitere ist übertriebener Mumpitz. Wo ich gerade schon dabei bin:
Linkshttp://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html - Sehr gut gemachte Seite mit vielen Infos und Beispielen, welche Auswüchse das angebliche EU-Recht so hat.http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung - Wikipedia-Artikel dazu. |
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